Zeltverleih Raha

                                           Planen Sie mit uns Ihr Fest!

Vertragsbedingungen

1. Der Mietvertrag wird dem Mieter in einfacher Ausfertigung per E-Mail oder Fax 

zugestellt. Dieser muss unterschrieben zurück gesandt werden.

 

2. Für die Dauer der Miete wird ein Zeltstatikbuch übergeben, bei dessen Verlust  ein Betrag von 770 Euro berechnet wird. 

3. Die Zelthalle muss durch den Mieter der bauamtlichen Abnahme bzw. Anmeldung zugeführt werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.

4. Als Stellfläche muss ein geeignetes, ebenes Grundstück zur Verfügung gestellt werden.

5. Der Mieter verpflichtet sich, für den Auf- Abbau jeweils 4-5 Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.

6. Mit dem Auf- bzw. Abbau des Zeltes darf nur bei Anwesenheit des Zeitmeisters

begonnen werden.

7. Die Anweisungen des Zeltmeisters ist, im Interesse der Sicherheit, Folge zu leisten!

8. Es ist nicht gestattet, im Zelt offene Feuerstellen zu einzurichten.

10. Während der Veranstaltung müssen im Zelt zwei geprüfte Feuerlöscher vorhanden sein.

11. Es ist dafür Sorge zu tragen, das im Zelt ausreichend Fluchtwege vorhanden sind und freigehalten werden.

12. Für sämtliche Schäden an den vermieteten Gegenständen haftet der Mieter, vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur erfolgten Rückgabe an den Vermieter.

13. Bei Beschädigung von einzelnen Planen- oder Rahmenteilen ist jeweils die ganze Einheit (Planendachbahn, Zeltsteher usw.) zu ersetzen. Dem Mieter wird empfohlen, eine Versicherung hierfür abzuschließen.